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Broschuere / Infomaterial zugänglich unter Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - 2. und letzter Teil-Planfeststellungsbeschluss für den ergänzenden Lärmschutz an der Bundesautobahn 1 zwischen dem Autobahnkreuz Hamburg-Ost und der Anschlussstelle Hamburg-Billstedt - hier: Neubau der Brücke über die Glinder Au einschließlich Lärmschutzeinrichtungen : Träger des Vorhabens: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer
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