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Amts-, Gesetz- und Verordnungsblatt zugänglich unter Zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Dienstbehörde, vertreten durch das - Personalamt einerseits und dem dbb hamburg - beamtenbund und tarifunion - sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund - Bezirk Nord - als Spitzenorganisation der Gewerkschaften und Berufsverbände des Öffentlichen Dienstes andererseits wird gemäß § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes in Ergänzung der Vereinbarung zur Reform des Beurteilungswesens vom 26. Mai 2004 folgende Vereinbarung getroffen:
Senat der Freie und Hansestadt Hamburg, -Personalamt-
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